
Zwei Altersgenossen, ein Förderungsziel
Das Studierendenwerk Augsburg und das BAföG sind fast der gleiche Jahrgang. Seit Beginn der 70er Jahre erhalten dank der Förderung viele Studierende finanzielle Unterstützung – und das inzwischen in Millionenhöhe. Dank der neuesten Gesetzesänderung gibt es sogar noch mehr Geld.

Das Feiern zum 50-jährigen Bestehen hat das BAföG dem Studierendenwerk Augsburg bereits im vergangenen Jahr vorweggenommen. Damit gibt es das Studierendenwerk fast genauso lange wie die staatliche Studienfinanzierung in Deutschland und diese ist aus dem Aufgabenspektrum nicht mehr wegzudenken. In diesem Jahr gibt es für Antragsteller nun einen weiteren Grund zur Freude: Mit dem neuen BAföG-Änderungsgesetz dürfen sich Empfänger*innen zum Wintersemester 2022/2023 über höhere Beträge freuen, und Antragsteller*innen haben nun verbesserte Chancen, eine Förderung zu erhalten.
BAföG-Novelle 2022: Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
→Die Förderbeträge steigen um mehr als 8 Prozent. Damit liegt der neue Höchstbetrag bei 934 Euro und nicht wie bislang 861 Euro.
→Der Vermögensbeitrag von bislang 8.200 Euro wird deutlich erhöht: Bis zu einem Alter von 29 Jahren darf dieser 15.000 Euro betragen, ab 30 Jahren sogar 45.000 Euro.
→Auch die Einkommensfreigrenze der Eltern wird angehoben und zwar um ganze 20 Prozent.
→BAföG-Antragsteller dürfen älter sein: Die Altersgrenze bei Beginn des geförderten Ausbildungsabschnitts wird von 30 auf 45 Jahre angehoben.
Am 1. September 1971 als Bundesausbildungsförderungsgesetz in Kraft getreten, hat die BAföG-Förderung in den letzten fünf Jahrzehnten fast fünf Millionen junge Menschen in ihrer Ausbildung finanziell unterstützt. Zunächst gab es die Förderung nur für Deutschland, seit 2008 auch bei Auslandsaufenthalten. Das Ziel: Mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit im Studium schaffen – und das unabhängig von guten Noten, auf die Stipendienprogramme meist den Fokus legen.
Im Herbst 1973 erhielt Augsburg ein eigenes BAföG-Amt
In Augsburg mussten sich Studierende zunächst noch an eine kleine Außenstelle des Studierendenwerks München wenden, um ihren Antrag zu stellen, bis das Studierendenwerk Augsburg im Herbst 1973 sein eigenes BAföG-Amt erhielt und die ersten 3,5 Millionen Mark an Fördergeldern ausbezahlt wurden. Im vergangenen Jahr 2021 lag die Fördersumme bei über 34 Millionen Euro, durchschnittlich erhielten Empfänger 532 Euro im Monat.
In den ersten Jahren nach Einführung wurde die BAföG-Förderung noch als Vollzuschuss ausbezahlt und war entsprechend beliebt. Fast die Hälfte der Studierenden erhielt eine Förderung. Ein erster Abwärtstrend lässt sich mit der Einführung eines Darlehensbetrags 1974 erkennen. 1982 folgte dann eine Zäsur: der staatliche Zuschuss wurde unter der Regierung von Helmut Kohl ganz gestrichen, BAföG gab es in den acht Folgejahren nur noch als hundertprozentiges Darlehen. 1990 schließlich wurde dann die bis heute geltende 50/50-Regelung eingeführt. Das heißt: 50 Prozent der ausgezahlten Summe sind ein Geschenk des Staates, 50 Prozent müssen etwa fünf Jahre nach dem Studium in Raten abbezahlt werden – und das mittlerweile auch nur noch bis zu einer Schuldenobergrenze von 10.010 Euro.
Trotz Anpassungen und Beitragserhöhungen befindet sich das BAföG aber seit Jahren im Sinkflug, den nun aber die 27. BAföG-Novelle bremsen soll. Die ursprüngliche Förderungsquote von 45% ist inzwischen bei 11% angelangt, obwohl so viele junge Menschen studieren wie noch nie und die Studierendenzahlen stetig steigen.
Erfahrungsberichte
„Ohne BAföG wäre es bei mir finanziell eng geworden. Ich bin jung Mutter geworden. Es war schon schwer genug, das Studium und die Kinderbetreuung damals unter einen Hut zu bekommen. Einen Platz für die Kinderbetreuung gab es erst, als meine Tochter drei Jahre alt war und das anfangs auch nur am Vormittag. Zwar habe ich an den Wochenenden ab und zu als Bedienung in einer Gaststätte gearbeitet, aber gereicht hätte das nicht. BAföG hat mir da sehr geholfen.“
→ Iris Flexer hat von 1973-76 in Augsburg Lehramt und Kunstpädagogik studiert. Mittlerweile arbeitet sie in Stuttgart als Bildende Künstlerin und ist Dozentin an verschiedenen Kunstakademien.
„Schon damals musste man für den BAföG-Antrag viele Formulare ausfüllen und Unterlagen zusammensuchen, aber ich sage es einmal so: Als Student der Wirtschaftswissenschaften muss man das aushalten. Ich bekam damals den Höchstsatz, zusätzlich habe ich mir als Hiwi beim Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre etwas dazu verdient. So bin ich gut über die Runden gekommen.“
→ Johann Dandl war vor 50 Jahren einer der ersten Studierenden an der Uni Augsburg. Als Leiter der Ausbildungsberatung der IHK Schwaben unterstützte er später selbst junge Menschen auf ihrem Weg ins Berufsleben.
„Wir waren damals eine kleine Abteilung im Studentenwerk, ein offizielles Amt wurden wir erst einige Jahre später: Etwa 3.000 Akten, 6 Mitarbeiter und ich als neuer Abteilungsleiter mit dem zweiten Jura-Staatsexamen frisch in der Tasche. Das Gesetz war relativ neu. Folglich waren die Verwaltungsvorschriften und einige ministerielle Schreiben dazu die einzigen verlässlichen Auslegungshilfen, zumal es kaum Rechtsprechung und nur dürftige erste Kommentierungen gab. Irgendwie haben wir das Ganze aber Schritt für Schritt in den Griff bekommen und es war schön zu sehen, wie die Sachbearbeiter in ihre Aufgaben hineingewachsen sind. Jedes Semester, wenn die Fristen für die Abgabe der Anträge näher rückten, wurden auch die Schlangen auf den Fluren immer länger. Manchmal standen die Studierenden bis auf die Straße hinaus.“
→ Peter Vögl baute die BAföG-Abteilung von Beginn an auf. Später wurde er Geschäftsführer des Studentenwerks Augsburg.